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30-Sekunden-Check Drei Fragen, klares Ergebnis

Brauche ich überhaupt einen Widerrufsbutton?

§ 312k BGB gilt nicht für jeden. Beantworte drei kurze Fragen — du bekommst sofort eine Einschätzung, ob du den neuen Button bis zum 19. Juni 2026 einbauen musst.

§ 312k BGB

Worauf der Check basiert.

§ 312k BGB verlangt einen Widerrufsbutton überall dort, wo Verbraucher elektronisch widerrufbare Verträge abschließen können. Die drei Quiz-Fragen folgen genau dieser Prüflogik — Reihenfolge identisch zum Gesetzestext.

Frage 1

Verbraucher als Vertragspartner

§ 312k Abs. 1 BGB knüpft an Verbraucherverträge an. Reine B2B-Geschäfte sind nicht erfasst — § 14 BGB definiert den Unternehmer als Gegenstück.

Frage 2

Elektronischer Geschäftsverkehr

§ 312i BGB definiert „elektronischen Geschäftsverkehr" als Vertragsabschluss über Tele- oder Mediendienste. Anfragen-per-Formular ohne sofortigen Abschluss zählen nicht dazu.

Frage 3

Ausnahmen + Sonderregeln

§ 312k Abs. 6 BGB nimmt Finanzdienstleistungen aus, Pauschalreisen und Personenbeförderung haben eigene Regelwerke. Maßanfertigung ohne Widerrufsrecht fällt nach § 312g Abs. 2 BGB aus dem Anwendungsbereich.

Keine Rechtsberatung. Der Check ersetzt keine anwaltliche Einschätzung. Im Grenzfall — vor allem bei Sonderbereichen oder gemischten Geschäftsmodellen — empfehlen wir, einen Fachanwalt für IT- oder Wettbewerbsrecht zu Rate zu ziehen.

Häufige Fragen

Edge-Cases, die der Check nicht abfängt.

Wer braucht den Widerrufsbutton nach § 312k BGB nicht?

Reine B2B-Shops (Verkauf ausschließlich an Geschäftskunden), Websites ohne Online-Vertragsabschluss (z. B. reine Info-Seiten oder Anfragen-per-Formular ohne sofortigen Kauf) sowie bestimmte Sonderbereiche wie Finanzdienstleistungen, Versicherungen, Personenbeförderung und Pauschalreisen.

Gilt § 312k BGB auch für kleine Shops und Einzelunternehmer?

Ja. Die Pflicht knüpft an die Tätigkeit an, nicht an die Größe. Wer Verbrauchern online Verträge ermöglicht, ist betroffen — unabhängig von Umsatz oder Mitarbeiterzahl.

Brauche ich den Button, wenn ich nur Maßanfertigungen verkaufe?

Vermutlich nicht. § 312k Abs. 2 BGB knüpft an widerrufbare Verbraucherverträge an. Wenn alle deine Produkte nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB vom Widerrufsrecht ausgenommen sind (z. B. ausschließlich Maßanfertigung nach Kundenwunsch), entfällt die Button-Pflicht — die Konstellation ist allerdings juristisch heikel, weil meist auch widerrufbare Nebenleistungen anfallen. Im Zweifel anwaltlich klären.

Was ist mit Anfrage-Formularen ohne sofortigen Kauf?

Wenn der Kunde dir nur eine Anfrage schickt und der Vertrag später offline (Telefon, E-Mail, Vor-Ort-Termin) zustande kommt, liegt kein „elektronischer Geschäftsverkehr" im Sinne des § 312k BGB vor — die Button-Pflicht greift nicht. Die Abgrenzung kann im Einzelfall knifflig sein; klassisches Beispiel ohne Button-Pflicht: Handwerker-Website mit Kontaktformular.

Was, wenn ich an Verbraucher und Geschäftskunden gleichzeitig verkaufe?

Sobald auch nur ein Teil deiner Kunden Verbraucher sind, gilt § 312k BGB für die Verbraucher-Vertragsabschlüsse. Die saubere Lösung ist meistens, den Button für alle Bestellungen vorzuhalten — oder die Bestellstrecken sauber zu trennen.

Frage nicht dabei? Schreib an hallo@widerrufsbutton.de.

Noch Tage bis zur Pflicht

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