Zum Inhalt springen

Ratgeber · § 356a BGB · Pflicht seit 19. Juni 2026

Der Widerrufsbutton-Ratgeber.

Seit dem 19. Juni 2026 ist der Widerrufsbutton für Online-Shops Pflicht. Hier findest du alles Wichtige an einem Ort — von „Bin ich betroffen?" über die drei Pflichten bis zur Umsetzung in deinem Shopsystem.

In 60 Sekunden verstanden

Drei Pflichten aus § 356a.

  1. 1

    Schaltfläche „Vertrag widerrufen"

    Auf jeder Seite im Footer und im Kundenkonto, hervorgehoben und barrierefrei. Gleichwertige, eindeutige Formulierungen sind zulässig.

    § 356a Abs. 1 BGB

  2. 2

    Bestätigungsseite

    Zweiter Schritt mit „Widerruf bestätigen", alle Pflichtangaben in Textform speicherbar — und nur die zulässigen Daten abgefragt.

    § 356a Abs. 2–3 BGB

  3. 3

    Eingangs-E-Mail

    Unverzügliche Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit, impressums-konformer Absender.

    § 356a Abs. 4 BGB

Was ohne Button droht

Bis zu 12 Monate + 14 Tage
Widerrufsfrist.

Fehlt der Widerrufsbutton, verlängert sich die Widerrufsfrist von 14 Tagen auf bis zu 12 Monate und 14 Tage (analog § 356 Abs. 3 BGB). Dazu kommen Abmahnungen plus strafbewehrte Unterlassungserklärung; ein Bußgeld ist nach § 19 UWG bis zu 50.000 € möglich.

Rechtsfolgen im Detail

Häufige Fragen

Die Basics, kurz beantwortet.

Was ist der Widerrufsbutton?
Der Widerrufsbutton ist eine gesetzlich vorgeschriebene Schaltfläche, über die Verbraucher online geschlossene Verträge per Klick widerrufen können. Geregelt ist er im neuen § 356a BGB. Die Schaltfläche trägt den vorgesehenen Wortlaut „Vertrag widerrufen" (oder eine gleichbedeutende, eindeutige Formulierung), führt zu einer Bestätigungsseite und löst eine Eingangsbestätigung per E-Mail aus.
Seit wann ist der Widerrufsbutton Pflicht?
Seit dem 19. Juni 2026. Mit diesem Tag ist § 356a BGB in Kraft getreten (Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2673). Eine Schonfrist gibt es nicht — Verstöße sind seitdem abmahnbar.
Ist der Widerrufsbutton dasselbe wie der Kündigungsbutton?
Nein. Der Kündigungsbutton (§ 312k BGB, „Verträge hier kündigen") betrifft die Kündigung laufender Dauerschuldverhältnisse. Der Widerrufsbutton (§ 356a BGB, „Vertrag widerrufen") betrifft den Widerruf von Fernabsatzverträgen innerhalb der Widerrufsfrist. Zwei verschiedene Pflichten — anders als beim Kündigungsbutton sind beim Widerrufsbutton auch Finanzdienstleistungen erfasst.
Was passiert, wenn der Button fehlt?
Das materiell größte Risiko: Die Widerrufsfrist verlängert sich von 14 Tagen auf bis zu 12 Monate und 14 Tage (analog § 356 Abs. 3 BGB). Dazu kommen Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbraucherverbände samt strafbewehrter Unterlassungserklärung; ein Bußgeld ist nach § 19 UWG bis zu 50.000 € möglich.

Pflicht seit 19. Juni 2026 · jetzt aktiv

Finde in 30 Sekunden heraus, ob es dich betrifft.

Drei kurze Fragen, klares Ergebnis — kostenlos und ohne Anmeldung. Passt es, prüfen wir anschließend deinen Shop.

  • DSGVO-konform
  • Kein Newsletter
  • Ohne Anmeldung