§ 312k BGB · ab 19. Juni 2026
Widerrufsbutton-Pflicht.
Kompakt erklärt.
Wer ab dem 19. Juni 2026 betroffen ist, was der Widerrufsbutton leisten muss und was passiert, wenn dein Shop ihn nicht oder falsch einbindet — alles auf einer Seite. Noch 20 Tage bis zum Stichtag.
Die Pflicht in vier Eckpunkten
Was die Pflicht
überhaupt umfasst.
- Wer
- Unternehmer, die Verbrauchern Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr ermöglichen — unabhängig von Umsatz oder Mitarbeiterzahl.
- Was
- Drei zusammenhängende Pflichten: sichtbarer Button im Footer, Pflichtangaben-Seite nach Klick, unverzügliche Eingangs-E-Mail.
- Wann
- Stichtag ist gesetzlich fixiert. Verstöße sind ab Tag 1 abmahnfähig — keine Schonfrist, kein Übergang.
- Folge
- Typisch 700–1.500 € Abmahnung plus Unterlassungserklärung. Bußgelder bis 50.000 €. Beweispflicht beim Händler.
Alle, die online an Verbraucher verkaufen
Schaltfläche · Bestätigungsseite · E-Mail
Ab 19. Juni 2026
Abmahnung & Bußgeld
§ 312k Abs. 1 BGB
Wann die Pflicht
für dich gilt.
Die Widerrufsbutton-Pflicht knüpft an drei Voraussetzungen: Verbraucher + online geschlossener Vertrag + grundsätzlich widerrufbar. Wenn alle drei zutreffen, gilt die Pflicht — unabhängig von der Größe deines Shops.
Nicht betroffen sind
-
Reiner B2B-Shop
Ausschließlich Verkauf an Geschäftskunden — keine Verbraucher in der Bestellstrecke.
-
Kein Online-Vertragsabschluss
Reine Info-Seite oder Kontaktformular ohne Sofort-Kauf.
-
Vollständig vom Widerruf ausgenommen
Z. B. ausschließlich Maßanfertigung nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB.
-
Sonderbereiche
Finanzdienstleistungen, Versicherungen, Pauschalreisen, Personenbeförderung.
§ 312k Abs. 2–4 BGB
Drei Bausteine.
Alle drei Pflicht.
-
1
Sichtbare Schaltfläche
Der Pflicht-Wortlaut „Verträge hier widerrufen" — überall erreichbar.
- Im Footer auf jeder Shop-Seite (Startseite, Produkt-, Warenkorb-, Checkout-Seite).
- Im eingeloggten Kundenkonto, mit ausreichend Abstand zum „Bestellen"-Button.
- Tastatur-bedienbar, mit ausreichendem Kontrast (BFSG/WCAG 2.1).
§ 312k Abs. 2 BGB
-
2
Bestätigungsseite mit Pflichtangaben
Nach dem Klick alle Informationen — speicherbar in Textform.
- Widerrufsfrist, Anschrift des Unternehmers, Rücksendekosten, Wertersatz.
- Verbraucher muss eigene Eingaben prüfen und Ergebnis als PDF speichern können.
- Klare Bezugnahme zum betroffenen Vertrag — Vertragsnummer oder Bestellung.
§ 312k Abs. 3 BGB
-
3
Eingangsbestätigung per E-Mail
Unverzüglich nach Absenden — mit Datum und Uhrzeit.
- Versand binnen Minuten an die vom Verbraucher angegebene E-Mail-Adresse.
- Eindeutige Eingangsbestätigung mit Zeitstempel — kein „Bestätigung folgt".
- Absenderdaten stimmen mit dem Impressum überein.
§ 312k Abs. 4 BGB · § 5 DDG
Bei Verstoß gegen die Pflicht
Wer es nicht hat,
trägt das Risiko allein.
Verstöße gegen § 312k BGB sind Wettbewerbsverstöße und werden über das UWG verfolgt. Klagebefugt sind Mitbewerber, Verbraucherverbände und Wettbewerbsvereine. Zusätzlich kann die zuständige Behörde Bußgelder verhängen.
- 1.247 €
- Übliche Abmahnung
- 50.000 €
- Bußgeld bis
- 100 %
- Beweispflicht Händler
+ strafbewehrte Unterlassungserklärung
pro Verstoß durch Behörde
Logs & Protokolle entscheiden
Häufige Fragen
Pflicht-Fragen, kurz beantwortet.
- Was besagt die Widerrufsbutton-Pflicht?
- Die Widerrufsbutton-Pflicht aus § 312k BGB verlangt von Online-Shops, die an Verbraucher verkaufen, einen sichtbaren Button mit dem Wortlaut „Verträge hier widerrufen", eine Bestätigungsseite mit allen Pflichtangaben und eine unverzügliche Eingangs-E-Mail. Die Pflicht gilt ab dem 19. Juni 2026.
- Wer ist von der Widerrufsbutton-Pflicht 2026 betroffen?
- Jeder Unternehmer, der Verbrauchern in Deutschland Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr ermöglicht — vom Ein-Personen-Shop bis zum Konzern. Umsatz, Mitarbeiterzahl oder Bestellvolumen spielen keine Rolle. Wer auch nur teilweise an Privatpersonen verkauft, ist betroffen.
- Welche Pflichten umfasst der Widerrufsbutton genau?
- Drei Elemente, die zusammen funktionieren müssen: (1) eine ständig sichtbare Schaltfläche im Footer mit dem genauen Wortlaut, (2) eine Bestätigungsseite mit allen Pflichtangaben in Textform, (3) eine Eingangs-E-Mail unverzüglich nach Absenden mit Zeitstempel und impressums-konformem Absender.
- Was kostet ein Verstoß gegen die Widerrufsbutton-Pflicht?
- Übliche Abmahnungen liegen bei 700–1.500 € pro Schreiben, plus strafbewehrte Unterlassungserklärung. Bußgelder können bis 50.000 € pro Verstoß betragen. Außerdem trägt der Händler die Beweispflicht, dass alle drei Pflichten korrekt umgesetzt waren.
- Reicht ein normaler „Widerrufen"-Link aus?
- Nein. Der Wortlaut „Verträge hier widerrufen" ist gesetzlich vorgegeben. Variationen wie „Widerruf", „Vertrag stornieren" oder „Bestellung widerrufen" sind nicht ausreichend, weil sie nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Auch reine Links ohne Button-Charakter erfüllen die Pflicht in der Regel nicht.
- Was muss vor dem Stichtag passieren?
- Spätestens 8–12 Wochen vorher: Compliance-Check, Lücken identifizieren, Plugin oder Custom-Code einbauen, Bestätigungs-E-Mail-Template anpassen, in Live-Umgebung testen. Je näher der Stichtag rückt, desto teurer und stressiger die Umsetzung — und desto knapper die Verfügbarkeit von Dienstleistern.
Noch — Tage bis zur Pflicht
Finde in 30 Sekunden heraus, ob es dich betrifft.
Drei kurze Fragen, klares Ergebnis — kostenlos und ohne Anmeldung. Passt es, prüfen wir anschließend deinen Shop.
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