Pflicht seit 19. Juni 2026
§ 356a BGB.
Drei Pflichten.
Eine Frist.
Seit dem 19. Juni 2026 braucht jeder Online-Shop, der an Verbraucher verkauft, einen Widerrufsbutton.
§ 356a Abs. 1 BGB
Du verkaufst online an Verbraucher?
Dann gilt es für dich.
Pflicht
Fernabsatzverträge B2C mit gesetzlichem Widerrufsrecht — inklusive Finanzdienstleistungen und Krediten (anders als beim Kündigungsbutton).
Unabhängig von Umsatz, Mitarbeiterzahl, Bestellvolumen.
Außerhalb / Sonderfall
B2B-only, reine Info-Seiten, Verträge ohne gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. reine Maßanfertigung).
Sonderfälle mit eigenen Regeln: Versicherungen, Pauschalreisen, Personenbeförderung.
§ 356a Abs. 1, 3, 4 BGB
Drei Pflichten.
Drei Stationen.
-
1
Die Schaltfläche
„Vertrag widerrufen" — überall sichtbar.
- Im Footer auf jeder Shop-Seite, im Kundenkonto, mit ausreichend Abstand zum Kauf-Button.
- Vorgesehener Wortlaut „Vertrag widerrufen" oder eine gleichbedeutende, eindeutige Formulierung. Gut lesbar, ausreichender Kontrast, tastaturbedienbar.
§ 356a Abs. 1 BGB
-
2
Die Bestätigungsseite
Nach dem Klick: Pflichtangaben und Bestätigung mit „Widerruf bestätigen".
- Frist, Anschrift, Folgen, Rücksendekosten, Wertersatz, Fristbeginn — alles auf einer Seite.
- Verbraucher kann seine Eingaben überprüfen, mit „Widerruf bestätigen" absenden und das Ergebnis als PDF speichern.
§ 356a Abs. 3 BGB
-
3
Die Eingangsbestätigung
Unverzüglich per E-Mail — mit Datum und Uhrzeit.
- Versand binnen Minuten nach Absenden, klare Eingangsbestätigung mit Zeitstempel.
- Absenderdaten stimmen mit dem Impressum überein.
§ 356a Abs. 4 BGB · § 5 DDG
§ 356a Abs. 1 BGB
Der Button heißt:
„Vertrag widerrufen".
§ 356a sieht den Wortlaut „Vertrag widerrufen" vor — zulässig ist auch eine gleichbedeutende, eindeutige Formulierung. Entscheidend ist, dass sie für den Verbraucher genauso klar ist. Im Zweifel bleibt „Vertrag widerrufen" die sichere Wahl.
Nicht erlaubt
- Widerrufen
- Hier klicken
- Bestellung stornieren
- Jetzt kündigen
Im Verbund
Vier Normen geben den Rahmen.
- Art. 246a EGBGB
- Inhalt der Widerrufsbelehrung — was der Verbraucher zu sehen bekommt.
- §§ 312g, 355 BGB
- Grundsatz und Ausnahmen des Widerrufsrechts (z. B. Maßanfertigung).
- BFSG · WCAG 2.1+
- Barrierefreiheit der Schaltfläche — Tastatur, Touch-Größe, Screenreader.
- § 5 DDG
- Impressums-konforme Absenderangaben in der Bestätigungs-E-Mail.
Bei Verstoß
Wer es nicht hat,
riskiert das hier.
- 12 Mon. + 14 Tage
- Verlängerte Widerrufsfrist
- bis 50.000 €
- Bußgeldrahmen
- 1.247 €
- Übliche Abmahnung
- 0 €
- Eigene Mehrkosten
statt 14 Tagen, analog § 356 Abs. 3 BGB — größtes Risiko
möglich nach § 19 UWG — keine Automatik
+ strafbewehrte Unterlassungserklärung
Verfahren laufen über Mitbewerber/Verbände
Quellen
Wortlaut direkt nachlesen.
- § 356a BGB im Volltext — amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de
- Anlage 1 EGBGB — Muster-Widerrufsbelehrung — Volltext
- Bundesgesetzblatt — amtliche Verkündungen (recht.bund.de/bgbl)
Hinweis: Diese Darstellung gibt unsere strukturierte Lesart wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Rechtslage kann sich weiter verfeinern; wir aktualisieren diese Seite entsprechend.
Pflicht seit 19. Juni 2026 · jetzt aktiv
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