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Illustration zum neuen Widerrufsbutton nach § 356a BGB — Pflicht seit 19. Juni 2026.

Pflicht seit 19. Juni 2026

§ 356a BGB.
Drei Pflichten.
Eine Frist.

Seit dem 19. Juni 2026 braucht jeder Online-Shop, der an Verbraucher verkauft, einen Widerrufsbutton.

§ 356a Abs. 1 BGB

Du verkaufst online an Verbraucher?
Dann gilt es für dich.

Pflicht

Fernabsatzverträge B2C mit gesetzlichem Widerrufsrecht — inklusive Finanzdienstleistungen und Krediten (anders als beim Kündigungsbutton).

Unabhängig von Umsatz, Mitarbeiterzahl, Bestellvolumen.

Außerhalb / Sonderfall

B2B-only, reine Info-Seiten, Verträge ohne gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. reine Maßanfertigung).

Sonderfälle mit eigenen Regeln: Versicherungen, Pauschalreisen, Personenbeförderung.

30-Sek-Check: Bin ich betroffen?
Entscheidungsdiagramm: Bin ich von § 356a BGB betroffen? Online-Verkauf an Verbraucher = Pflicht, B2B-only oder reine Info-Seite = keine Pflicht.

§ 356a Abs. 1, 3, 4 BGB

Drei Pflichten.
Drei Stationen.

Die drei Pflichten aus § 356a BGB im Flow: Schaltfläche im Footer, Bestätigungsseite mit Pflichtangaben, E-Mail-Bestätigung mit Zeitstempel.
  1. 1

    Die Schaltfläche

    „Vertrag widerrufen" — überall sichtbar.

    • Im Footer auf jeder Shop-Seite, im Kundenkonto, mit ausreichend Abstand zum Kauf-Button.
    • Vorgesehener Wortlaut „Vertrag widerrufen" oder eine gleichbedeutende, eindeutige Formulierung. Gut lesbar, ausreichender Kontrast, tastaturbedienbar.

    § 356a Abs. 1 BGB

  2. 2

    Die Bestätigungsseite

    Nach dem Klick: Pflichtangaben und Bestätigung mit „Widerruf bestätigen".

    • Frist, Anschrift, Folgen, Rücksendekosten, Wertersatz, Fristbeginn — alles auf einer Seite.
    • Verbraucher kann seine Eingaben überprüfen, mit „Widerruf bestätigen" absenden und das Ergebnis als PDF speichern.

    § 356a Abs. 3 BGB

  3. 3

    Die Eingangsbestätigung

    Unverzüglich per E-Mail — mit Datum und Uhrzeit.

    • Versand binnen Minuten nach Absenden, klare Eingangsbestätigung mit Zeitstempel.
    • Absenderdaten stimmen mit dem Impressum überein.

    § 356a Abs. 4 BGB · § 5 DDG

§ 356a Abs. 1 BGB

Der Button heißt:
„Vertrag widerrufen".

§ 356a sieht den Wortlaut „Vertrag widerrufen" vor — zulässig ist auch eine gleichbedeutende, eindeutige Formulierung. Entscheidend ist, dass sie für den Verbraucher genauso klar ist. Im Zweifel bleibt „Vertrag widerrufen" die sichere Wahl.

Großer orangefarbener Button mit dem Wortlaut „Vertrag widerrufen", umgeben von handschriftlichen Annotationen zu jedem Wort.

Nicht erlaubt

  • Widerrufen
  • Hier klicken
  • Bestellung stornieren
  • Jetzt kündigen

Im Verbund

Vier Normen geben den Rahmen.

Art. 246a EGBGB
Inhalt der Widerrufsbelehrung — was der Verbraucher zu sehen bekommt.
§§ 312g, 355 BGB
Grundsatz und Ausnahmen des Widerrufsrechts (z. B. Maßanfertigung).
BFSG · WCAG 2.1+
Barrierefreiheit der Schaltfläche — Tastatur, Touch-Größe, Screenreader.
§ 5 DDG
Impressums-konforme Absenderangaben in der Bestätigungs-E-Mail.

Bei Verstoß

Wer es nicht hat,
riskiert das hier.

12 Mon. + 14 Tage
Verlängerte Widerrufsfrist

statt 14 Tagen, analog § 356 Abs. 3 BGB — größtes Risiko

bis 50.000 €
Bußgeldrahmen

möglich nach § 19 UWG — keine Automatik

1.247 €
Übliche Abmahnung

+ strafbewehrte Unterlassungserklärung

0 €
Eigene Mehrkosten

Verfahren laufen über Mitbewerber/Verbände

Illustration einer Abmahnung wegen Verstoß gegen § 356a BGB — Briefkopf einer Anwaltskanzlei, Betreff Widerrufsbutton, Aktenzeichen und vorgerichtliche Kosten.

In Kraft seit

Pflicht seit 19. Juni 2026.

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Quellen

Wortlaut direkt nachlesen.

Hinweis: Diese Darstellung gibt unsere strukturierte Lesart wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Rechtslage kann sich weiter verfeinern; wir aktualisieren diese Seite entsprechend.

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